0172 / 2108698
Jedes Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen muss regelmäßig auf seine Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit geprüft werden. Nur ein sicheres Fahrzeug gewährleistet unbesorgtes Fahren – darauf können Sie sich verlassen.
Laut § 41a (5) StVZO müssen spezielle Prüfungen für Gasanlagen durchgeführt werden, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Dazu gehören die Prüfung des Gassystemeinbaus (GSP), die Prüfung der Gasanlage (GAP) und die regelmäßige Prüfung der Gasanlage (GWP).
Wenn es um die Eintragung von Tuningteilen geht, sind wir Ihr Ansprechpartner. Unsere Prüfingenieure unterstützen Sie gerne bei Fragen zu Tuning und Änderungsabnahmen.
Ein Oldtimer ist gemäß §2 Abs. 22 FZV ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist und sich in einem weitgehend originalen und guten Zustand befindet. Lassen Sie uns Ihr Fahrzeug entsprechend begutachten.
Die Prüfung nach §§ 41/42 BOKraft erfolgt in Verbindung mit einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, um die Sicherheit bei der Personenbeförderung zu gewährleisten.
Für Lkw ab einem Gesamtgewicht von 7,5 t und Anhänger ab 10 t ist eine Sicherheitsprüfung (SP) erforderlich. Ebenso müssen Kraftomnibusse und Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen diese Prüfung durchlaufen.